Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Datum: 31. August, 2024

1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen SunnySite Studio KLG und ihren Auftraggebern (Kunden der Agentur) sowie die die Zusammenarbeitsformen zwischen SunnySite Studio KLG und ihren Auftragnehmern (Lieferanten der Agentur) mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Lieferanten und SunnySite Studio gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

SunnySite Studio behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die ihren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen oder welche die Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
SunnySite Studio verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben professionell und verantwortungsbewusst auszuführen und bemüht sich jede gesetzte Frist einzuhalten. SunnySite Studio verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nur für den Zweck verwendet, für den sie weitergegeben wurden. Beide Parteien ergreifen die nötigen Vorsichtsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie auch vertraulich bleiben. Besteht die Möglichkeit, dass vertrauliche Informationen in falsche Hände geraten sind, verpflichten wir uns, uns gegenseitig sofort zu informieren.

3. Mitwirkungspflicht
Die Auftraggeberin verpflichtet sich dazu SunnySite Studio bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch rechtzeitiges und klares Feedback, durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, die rechtzeitige Genehmigung und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich Vertragsgegenstand autorisiert sind.

Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin anfallen, werden von dieser allein getragen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand, wird von SunnySite Studio in Rechnung gestellt.

Die Auftraggeberin ist an die gemeinsam festgelegten Termine gebunden, da Fristen in beide Richtungen gelten.

4. Leistungen Dritter
Für Leistungen in den Bereichen Produktion, Fotografie, Film u.ä. arbeitet SunnySite Studio mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. SunnySite Studio handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittleistungen werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.

Erfolgt die Wahl Dritter unter massgeblichem Einfluss der Auftraggeberin, trägt diese allein die Gewähr für deren Wirtschaftlichkeit.

5. Geistiges Eigentum
Alle von SunnySite Studio geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von SunnySite Studio. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens SunnySite Studio. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von SunnySite Studio geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

6. Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von SunnySite Studio einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.

Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen und Konzepte, die nicht von SunnySite Studio für den Auftraggeber umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei SunnySite Studio und dürfen in keiner Weise andersweitig verwendet werden.

Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von SunnySite Studio hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Für den Fall widerrechtlicher Nutzung der von SunnySite Studio geschaffenen Werke, insbesondere zu Nutzungszwecken, für welche die Nutzungsrechte nicht vereinbart und/oder abgegolten wurden, schuldet die Auftraggeberin SunnySite Studio eine Konventionalstrafe von CHF 10’000 pro Übertretung und Werk. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch SunnySite Studio bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. SunnySite Studio ist zudem berechtigt, die widerrechtliche Nutzung des Werkes verbieten zu lassen.

7. Gewährleistung
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche SunnySite Studio zur Weiterbearbeitung dienen, geht SunnySite Studio davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

SunnySite Studio übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist.

8. Daten und Unterlagen
SunnySite Studio bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist SunnySite Studio ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit.

Produktionsdaten sowie Zwischen- und Nebenprodukte zum Werkergebnis bleiben im Besitz der Agentur und werden nur herausgegeben, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an die Auftraggeberin entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde (siehe Punkt 6).

Für von SunnySite Studio ausgelagerte Unterlagen und Daten, für deren Bewirtschaftung die Auftraggeberin fortan selber verantwortlich zeichnet, übernimmt SunnySite Studio ab dem Zeitpunkt der Auslagerung keinerlei Gewähr.

9. Offerten und Auftragserteilung
Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von SunnySite Studio erlischt nach 30 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Verhandlungen und Vorleistungen, die über blosse Offertgrundlagen hinaus gehen, sind entschädigungspflichtig.

10. Auftragnehmer
Wir sind unabhängiger Auftragnehmer, was bedeutet:
– Wir haben das Recht, während der Laufzeit dieses Vertrags für andere Kunden zu arbeiten.
– Wir haben das Recht, die Mittel, die Art und Weise, in der die Dienstleistungen erbracht werden, zu kontrollieren und zu bestimmen.
– Wir haben das Recht zu bestimmen, wo und wann die Dienstleistungen erbracht werden.
– Weder wir noch unsere Mitarbeiter werden von Ihnen in den beruflichen Fähigkeiten zur Ausführung der Dienstleistungen geschult.
– Wir sind nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, um das Projekt abzuschließen.

Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der zudem auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die Überprüfung der wett-bewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werkleistungen von SunnySite Studio zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Werkleistungen von SunnySite Studio. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen und die Vereinbarkeit der Werkleistungen mit sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

11. Honorierung
Die Parteien legen im «Einzelauftrag zum Agenturleistungsvertrag» fest, in welchem Umfang welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.

Je nach Leistungsumfang und Leistungsdauer können die Parteien Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren. Die Auftraggeberin ist gehalten, Fakturen von SunnySite Studio und Dritter innert vereinbarter oder üblicher Frist zu begleichen.

Sämtliche von SunnySite Studio für die Auftraggeberin ausgerichteten Vorteile wie Rabatte, Nachlässe, Kommissionen und Rückvergütungen kommen dieser zu, sofern sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SunnySite Studio fristgerecht und vollumfänglich nachgekommen ist.

12. Druckfreigabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, die Druckfreigabe zu schriftlich zu erteilen. Die Druckfreigabe kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt SunnySite Studio keine Haftung.

13. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

14. Eigenwerbung
SunnySite Studio steht das Recht zu, sämtliche von SunnySite Studio geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen (insbesondere – aber nicht nur – auf www.sunnysite.studio).

15. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat SunnySite Studio Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

16. Auftragsreduzierung oder -annulierung
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat SunnySite Studio einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat SunnySite Studio Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

17. Haftung
Die Haftung seitens SunnySite Studio beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

18. Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und SunnySite Studio unterstehen schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.